Arbeitsrechtliche Angelegenheiten bilden den Schwerpunkt der Kanzlei. Egal ob es um Kündigungen, Abfindungen, Arbeitsverträge, Betriebsumwandlungen, Scheinselbständigkeit oder um die Beratung von Personalabteilungen geht. Unabhängig von der Betriebsgröße werden Sie durch die Fachanwältin für Arbeitsrecht, I. Manke-Bergbauer kompetent und zuverlässig vertreteten. Als Vorsitzende einer Schiedsstelle in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kennt sie sowohl die Seite des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers aus ihrer täglichen Praxis. Durch die umfangreiche Tätigkeit in diesem Rechtsschwerpunkt ist die Kanzlei in der Lage, Sie souverän in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Das Klientel der Kanzlei besteht deshalb sowohl aus Arbeitnehmern als auch aus Arbeitgebern aus dem klein- und mittelständigen Bereich sowie aus namhaften Großbetrieben.






Irmtraud Manke-Bergbauer